Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HSSi by Heussi
Inhaberin: Petra Heussi
Schweiz

Stand: August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen HSSi by Heussi, nachfolgend «HSSi», und ihren Auftraggebern.


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen von HSSi by Heussi, insbesondere in den Bereichen Sicherheitsberatung, Sicherheitskonzeption, Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen, Aus- und Weiterbildung, Schulungen, Instruktionen sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

1.2. Art, Umfang, Ort, Termine und Vergütung der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der individuellen Offerte, Auftragsbestätigung, Vereinbarung oder sonstigen Absprache mit dem Auftraggeber.

1.3. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.


2. Auftragserteilung und Leistungserbringung

2.1. Ein Auftrag kommt durch gegenseitige Vereinbarung zustande. Diese kann insbesondere aufgrund einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen bzw. elektronischen Vereinbarung erfolgen.

2.2. HSSi erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Anwendung der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.

2.3. Der Auftraggeber stellt HSSi rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen zur Verfügung, die für eine ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlich sind.

2.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet HSSi bei Beratungs-, Konzeptions-, Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Erfolg.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Es gelten die im jeweiligen Auftrag, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

3.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF).

3.3. Allfällige Spesen, Reise-, Übernachtungs-, Material- oder sonstige Drittkosten werden gemäss Vereinbarung zusätzlich verrechnet.

3.4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.5. Bei Zahlungsverzug ist HSSi berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.


4. Abmeldungen, Verschiebungen und Stornierungen durch den Auftraggeber

4.1. Vereinbarte Termine und Aufträge können bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.

4.2. Bei einer Stornierung 29 bis 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

4.3. Bei einer Stornierung weniger als 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

4.4. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Drittkosten, beispielsweise für Reisen, Übernachtungen, Raummieten, Material oder externe Leistungserbringer, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

4.5. Massgebend für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei HSSi.

4.6. Eine einvernehmliche Verschiebung eines Termins bleibt vorbehalten.


5. Änderungen und Absagen durch HSSi

5.1. HSSi ist berechtigt, bei wichtigen oder unvorhersehbaren Umständen notwendige Änderungen an Terminen, Durchführungsorten oder der Art der Leistungserbringung vorzunehmen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

5.2. Kann eine vereinbarte Leistung insbesondere infolge Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer von HSSi nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

5.3. Ist eine Durchführung oder Verschiebung nicht möglich, werden bereits bezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


6. Mitwirkung und Verantwortung des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich.

6.2. Empfehlungen, Sicherheitskonzepte, Risikoanalysen, Schulungsinhalte und sonstige fachliche Einschätzungen von HSSi basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten und zur Verfügung gestellten Informationen sowie den jeweiligen Rahmenbedingungen.

6.3. Die Verantwortung für betriebliche Entscheidungen sowie für die Umsetzung von Empfehlungen und Massnahmen verbleibt beim Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.4. Gesetzliche oder behördliche Verantwortlichkeiten des Auftraggebers werden durch die Beauftragung von HSSi nicht auf HSSi übertragen.


7. Haftung

7.1. HSSi erbringt ihre Dienstleistungen mit der geschäftsüblichen und fachlich gebotenen Sorgfalt.

7.2. Die Haftung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

7.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste, ausgeschlossen.

7.4. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Informationen des Auftraggebers, der Nichtbeachtung von Empfehlungen oder einer nicht fachgerechten Umsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7.5. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, bleiben vorbehalten.


8. Vertraulichkeit

8.1. HSSi behandelt Informationen und Unterlagen, die im Rahmen eines Auftrags zugänglich gemacht werden und ihrer Natur nach vertraulich sind, entsprechend vertraulich.

8.2. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Informationen, Sicherheitskonzepte, Schwachstellen, Risikoanalysen, betriebliche Abläufe, Pläne, Zutrittsregelungen und vergleichbare Informationen.

8.3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Abschluss des Auftrags weiter.

8.4. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten sowie eine Weitergabe, die zur ordnungsgemässen Auftragserfüllung erforderlich und zulässig ist.


9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1. Urheberrechte und sonstige Rechte an von HSSi erstellten Schulungsunterlagen, Präsentationen, Konzepten, Analysen, Dokumentationen, Grafiken, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei HSSi, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2. Der Auftraggeber erhält das Recht, die für ihn erstellten Unterlagen für den vereinbarten eigenen Zweck zu verwenden.

9.3. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder kommerzielle Weiterverwendung ist ohne vorgängige Zustimmung von HSSi nicht gestattet, soweit sie über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgeht.

9.4. Rechte Dritter an verwendeten Unterlagen, Normen, Regelwerken, Bildern, Marken oder sonstigen Inhalten bleiben vorbehalten.


10. Datenschutz

Personendaten werden gemäss dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht und der auf der Website von HSSi veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.


11. Beizug Dritter

HSSi ist berechtigt, soweit dies für die Auftragserfüllung zweckmässig ist, geeignete Dritte oder Fachpersonen beizuziehen. Soweit erforderlich, werden diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die Parteien werden die betreffende Bestimmung, soweit erforderlich, durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Auf die Vertragsbeziehung zwischen HSSi und dem Auftraggeber ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

13.2. Für Streitigkeiten sind die nach schweizerischem Recht zuständigen Gerichte zuständig. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz bzw. Geschäftsort von HSSi als Gerichtsstand.

13.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.